Letzte Woche sind wir aus Outlook, Sharepoint, Copilot, etc. ausgestiegen. Ich habe berichtet, dass dienstliche Korrespondenz vom Dienstgeber mitgelesen werden kann und darf.
Private Mails mit der Dienstadresse?
Dies kann ganz unterschiedlich geregelt sein. Manche Unternehmen haben ganz klar geregelt, dass die Dienstmailadresse nicht für Privates genutzt werden darf, da muss ich dann wohl oder übel in Kauf nehmen, dass der Dienstgeber mitlesen kann. Gibt es in einer Firma die ausdrückliche Erlaubnis, dass der Account auch privat genutzt werden darf, so ist es dem DG verboten, private Kommunikation zu lesen. Meistens wird aber keine Regelung existieren, daher gilt ebenfalls: dienstliche Korrespondenz kann und darf mitgelesen werden, Privates ist Tabu.
Eine gute erste Maßnahme ist die Anlage eines Ordners mit dem Namen “PRIVATKORRESPONDENZ_keine_dienstliche_Einsicht”. Dies stellt eindeutig klar, wo die Grenze ist. Mit Regeln kann ich so Emails von bestimmten Personen automatisch in diesen Ordner leiten. Ein Ordnername ist eine Kennzeichnung, hält aber tatsächlich niemanden technisch davon ab, den Inhalt trotzdem anzusehen, so lange ich die Mails nicht in den Lokalen Ordner verschoben habe.
Was ich tun kann, um zu wissen, ob und wann jemand einen Ordner widerrechtlich betreten hat, zeige ich nächste Woche.


